Stiftung zur Förderung
der visuellen Gestaltung
Die zeugindesign-Stiftung wurde im Dezember 1998 gegründet. Ihr Zweck ist die Förderung der visuellen Gestaltung. Stifter ist Mark D. Zeugin, der 2003 verstorben ist. Sie unterstützt die Belange der Luzerner Berufsmittelschule Fachklasse Grafik, sowie die Hochschule Luzern – Design & Kunst und fördert ausserordentliche Einzelprojekte der visuellen Gestaltung.
Mark Zeugin
Mark Zeugin war ein erfolgreicher Grafiker, Unternehmer und Lehrer. In seiner langen Karriere hat er unzählige junge Grafikerinnen und Grafiker ausgebildet, sei es in seinem Atelier in Ebikon oder als Dozent und Experte an den Schulen für Gestaltung in Biel und Luzern. Am 9.Juli 1930 in Bern geboren, wuchs Mark Zeugin bei seinem Grossvater in Liestal auf, wo er auch die Primarschule besuchte. Es folgten einige Jahre an der Kantonsschule Luzern, bis er kurz vor 1950 in Luzern bei Fridolin Bruggmann eine Berufslehre als Grafiker antrat und die Kunstgewerbeschule besuchte. Anschliessend arbeitete Zeugin in der Werbeagentur Klapproth, Luzern, bevor er die Bürogemeinschaft Zeugin a Stöcklin, Luzern, einging. 1955 heiratete er die Liestalerin Gret Schuppli (1929 — 1985). Der Hochzeit folgte 1956 die Gründung eines eigenen Grafik-Ateliers in Luzern und Ebikon.
Zwischen 1956 und 2000 behauptete das Atelier Mark Zeugin — mit seinem später auch von der Deutschen Bank verwendeten Logo des Z-Diagonalstrichs im Quadrat — seine Stellung als eines der führenden Grafik- und Werbebüros der Zentralschweiz. Mark Zeugin war überdies verbandspolitisch aktiv, vor allem in nationalen und internationalen Fachgremien wie dem BGG, der ASG, dem SGV und der AGI. Ab den neunziger Jahren teilte er seine Zeit zwischen Ebikon und dem toskanischen Massa Marittima, das ihm zur zweiten Heimat geworden
war. Zeitlebends war er ein leidenschaftlicher Sportler, der sich insbesondere im Curling engagierte. Mark Zeugin starb am 7. Mai 2003. Weitere Informationen zum Stifter finden sich im Buch «Mark Zeugin, Grafiker und Kunstschaffender, 1930 — 2003» ISBN – 3-033-00450-4.
Anträge
Die zeugindesign-Stiftung vergibt Preise und kann Projekte aus dem Bereich der visuellen Gestaltung unterstützen. Der oder die Preise werden durch den Stiftungsrat vergeben. Er kann sich dabei auf Fachgremien, Jurys oder eigene zusätzliche Abklärungen abstützen und ohne Präjudiz Sonderpreise vergeben. (Formular Nomination von Abschluss- und Diplomarbeiten) Der Stiftungsrat begutachtet und entscheidet über ausserordentliche Projekte. Der Antrag an die Stiftung, betreffend unterstützungswürdiger Projekte muss jeweils durch mindestens zwei Lehrkräfte bzw. Dozentinnen, Professorinnen oder Mentorin/Tutorin empfohlen werden. Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom Umfang und der Unterstützungswürdigkeit der Projekte. Dossiers, Dokumentationen, Projektbeschreibungen gemäss Formular Beitrag für ausserordentliche Projekte können jährlich per Ende April, Ende August und Ende Dezember eingereicht werden.
Entscheidungen über die Vergabe von Beiträgen werden in der Regel innert 6 Wochen kommuniziert. Über die Höhe der Unterstützung entscheidet der Stiftungsrat abschliessend. Der Stiftungsrat behält sich vor, Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung zu setzen und allfällige Projektweiterführungen zu kontrollieren. Wo angezeigt und möglich, ist nach Beendigung des Projektes ein Belegexemplar/Fotos der Stiftung kostenlos zu übergeben. Über die Ent-scheidungen des Stiftungsrates wird keine Korrespondenz geführt, die Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch. Die Preisvergabe an Projekte werden unterstützte Projek. und/oder in der Fach- und Lokalpresse bekannt gegeben.
Unterstützung für Studiengebühren etc. sind direkt an die Fachklasse Grafik oder Hochschule Luzern – Design & Kunst zu stellen. Es bestehen an beiden Schulen entsprechende Unterstützungsfond, die unter anderem auch von der zeugindesign-Stiftung gespiesen werden.